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Keuchhusten Impfung - Frauenarzt Düsseldorf

Keuchhusten-Impfung für Schwangere

Eine Keuchhusten Impfung in der Schwangerschaft gilt als empfohlen, denn sie kann die Zahlen von Todes- oder Krankheitsfällen bei Neugeborenen senken. Besonders Säuglinge sind anfällig für die Folgen einer Infektion. Ihre Frauenärztin in Düsseldorf klärt Sie heute über die Impfung während der Schwangerschaft auf.

Eine Immunisierung gegen Keuchhusten empfiehlt sich von der 28. bis zur 32. Schwangerschaftswoche. Das rät der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF). Der optimale Zeitpunkt ist damit der Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels. Eine Impfung bei Schwangeren soll das frisch geborene Kind vor Komplikationen mit der Infektionserkrankung schützen. Es ist deswegen auch empfehlenswert die zukünftigen Kontaktpersonen des Kindes impfen zu lassen.

Merkmale von Keuchhusten

Keuchhusten ist eine hoch ansteckende Krankheit. Sie wird durch Bakterien ausgelöst. Weltweit stellt sie eine der häufigsten Infektionskrankheiten der Atemwege dar. Durch die Krankheit entstehen Giftstoffe im Körper. Diese können die Schleimhäute der Luftwege schädigen. Die Übertragung erfolgt via Tröpfcheninfektion und damit so wie beispielsweise bei einer herkömmlichen Grippe.

Die Krankheit verläuft in drei Stadien. Zunächst zeigen sich für ein bis zwei Wochen klassische Erkältungssymptome. Darunter Schnupfen, Husten und Schwächegefühle, seltener Fieber. Anschließend bildet sich der Husten aus, der der Krankheit ihren Namen gegeben hat. Typisch ist ein trockener, langwieriger Husten. Dabei ist auffällig, dass es zu Hustenanfällen kommt. Diese sind gekennzeichnet durch krampfartige Hustenstöße, welche typischerweise mit keuchendem Einziehen der Luft enden. Da es zu zahlreichen Hustenanfällen kommt, können diese sehr quälend sein. Außerdem treten sie vermehrt nachts auf.

Bei Neugeborenen und Säuglingen kann es zu Komplikationen kommen. Im schlimmsten Fall entsteht ein lebensgefährlicher Atemstillstand. Die Erkrankung dauert meist vier bis sechs Wochen an. An die Krankheitsphase schließt sich eine sechs- bis zehnwöchige Erholungsphase an. In dieser Zeit nimmt der Husten allmählich ab. Doch auch noch Monate nach der akuten Krankheitsphase können kalte Luft, körperliche Anstrengung oder Zigarettenrauch Reizhusten auslösen.

Komplikationen in den ersten Lebensjahren

Besonders bei Neugeborenen und Säuglingen kann es im Krankheitsverlauf zu Komplikationen kommen. Dazu zählen Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, aber selten auch Krampfanfälle. Selten, aber folgenreich sind Schädigungen des Gehirns durch Sauerstoffmangel. Zu diesem Mangel kommt es, wenn die Hustenanfälle mit Atemaussetzern einhergehen. Daraufhin können Folgeschäden auftreten, wie Lähmungen, Seh-, Hör- oder geistige Störungen. Betroffen von diesem Krankheitsverlauf sind vor allem Säuglinge unter sechs Monaten.

Es ist wichtig festzuhalten, dass eine Keuchhusten-Erkrankung für Neugeborene lebensbedrohlich sein kann. Außerdem ist ein Krankenhausaufenthalt bei mehr als 50% der Krankheitsfälle notwendig. Neugeborene haben weder eigene spezifische Abwehrstoffe gegen Keuchhusten noch einen sogenannten Nestschutz. Das führt dazu, dass ein Baby ab dem ersten Lebenstag angesteckt werden kann.

Eine Impfung ist der einzige Weg ein Neugeborenes gegen Keuchhusten zu schützen. An dieser Stelle sollte man aber beachten, dass der Impfschutz nur ein paar Jahre besteht. Also müssen ältere Kinder und Jugendliche, sowie Erwachsene ein weiteres Mal vor der Krankheit geschützt werden. Sie sind allerdings von leichteren Verläufen betroffen als Neugeborene. Jeder Mensch stellt eine Ansteckungsquelle für Säuglinge und Kleinkinder dar, weswegen es wichtig ist sich immunisieren zu lassen.

Ansteckung und Ausbruch der Krankheit

Die ersten Krankheitszeichen treten meist 7 bis 10 Tage nach Ansteckung auf. In seltenen Fällen sind es auch 3 Wochen nach Ansteckung. Betroffene sind bereits kurz vor dem Ausbrechen der Erkrankung ansteckend. Übertragen wird die Krankheit meist im ersten Stadium des Verlaufs, in der Erkältungsphase, also noch bevor die typischen Hustenanfälle auftreten. Bei einer Behandlung mit Antibiotika verkürzt sich die Übertragungsfähigkeit von Keuchhusten auf rund fünf Tage nach Beginn der Behandlung.

Zu beachten während der Erkrankung

Erkrankt man an Keuchhusten, ist es wichtig ein paar grundsätzliche Regeln einzuhalten, um möglichst wenige Menschen mit der Krankheit anzustecken. Man sollte sich räumlich getrennt von Säuglingen und Kleinkindern, sowie Senioren aufhalten. Es gilt also seine Kontakte zu beschränken. Erkrankt ein Kind unter sechs Monaten an Keuchhusten wird es meist im Krankenhaus behandelt. Auch Menschen mit schweren Grunderkrankungen sollten den Weg ins Krankenhaus nicht scheuen, denn dort können lebensbedrohliche Atemaussetzer erkannt und behandelt werden.

Ein Antibiotikum kann dann den Krankheitsverlauf verkürzen, wenn es frühzeitig eingenommen wird. In dem Fall, dass die Hustenattacken schon eingesetzt haben, kann ein Antibiotikum den Krankheitsverlauf nicht verkürzen. Dennoch lohnt sich die Einnahme, denn das Medikament verkürzt die Dauer der Ansteckungsfähigkeit und vermindert so die weitere Ausbreitung.

Nestschutz und Immunisierung

Nestschutz ersteht dann, wenn sie die Kontaktpersonen eines Neugeborenen gegen die Krankheit impfen lassen. Die Keuchhusten-Impfung der Mutter während der Schwangerschaft ist also der erste Schritt einen solchen Nestschutz aufzubauen. Die Schutzimpfung gilt als gut verträglich. Sie hat keine negativen Auswirkungen auf das Ungeborene oder die Mutter. Falls die Impfung während der Schwangerschaft nicht stattgefunden hat, gibt es die Möglichkeit die Mutter in den ersten Tagen nach der Geburt zu impfen.

Für Neugeborene und Säuglinge empfehlen sich die vier Teil-Impfungen im Alter von 2,3,4 und 11 bis 14 Monaten. Keuchhusten kann für Säuglinge lebensbedrohlich sein, weswegen man die Impfungen möglichst früh durchführen sollte.

Frauenärztin in Düsseldorf

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